Leuchtreklame und Schaufenster

 Die beleuchtete Aussenwerbung sollte zwischen 16 Uhr – 22Uhr immer eingeschaltet sein. Zusätzlich sollte auch bei sehr schlechtem Wetter (wenig Sonne, trüber Tag, viel Regen) auch gegebenenfalls schon zu früheren Zeit (Stichwort Sichtbarkeit der Filiale) die Beleuchtung eingeschaltet werden. Das Ein- oder Ausschalten der Schaufensterbeleuchtung während der Geschäftszeiten entscheiden Sie bitte eigenständig oder bei Unklarheiten in Abstimmung mit Ihrer zuständigen Bereichsleitung. Außerhalb der genannten Zeiten schalten Sie bitte auch die Schaufensterbeleuchtung dauerhaft aus:
 
Zur Umsetzung gibt zwei Möglichkeiten (eine Möglichkeit muss zwingend umgesetzt werden):
 
a)        Falls einfach möglich (und auch nur dann) ändern Sie bitte die Zeiten in der Zeitschaltuhr (selbst - ohne Elektriker) und überprüfen, ob die eingestellten Leuchtzeiten greifen (ggf. auf Dämmerungsschalter achten)
 
b)      Sie schalten ab 16 Uhr oder ab Dämmerungsbeginn im Sicherungskasten den entsprechenden Schalter für das jeweilige Licht ein und bei Geschäftsende wieder aus. 

Beitrag vom 13.10.2023/Rene Zinta, Aktualisiert am 04.10.2024/Birgit Neuhaus
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