Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Nachzulesen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, §§195, 199)
Die gesetzliche Frist beginnt jedoch immer erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
Bsp.: Gutschein wurde im Mai 22 gekauft und ist gültig bis zum 31.12.2025.
Aus Kulanz sind unsere Gutscheine sogar 4 jahre gültig, d.h. der Gutschein aus dem Beispiel kann also bei uns bis zum 31.12.2026 eingelöst werden.
In Ausnahmefällen und bei guten Stammkunden kommen wir auch über diese 4 Jahre hinaus unseren Kunden entgegen, das entscheiden Sie vor Ort immer individuell.
Beitrag vom 05.09.2024/Valerie Bénie, Aktualisiert am 05.09.2024/Valerie Bénie